Algemene voorwaarden voor dienstverleners (b2b) DE

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Artikel 1 Begriffsbestimmungen

  1. Floral Innovations, mit Sitz in Kudelstaart, Handelskammernummer 69010668, wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Dienstleister bezeichnet.
  2. Die Gegenpartei des Dienstleisters wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als „Kunde“ bezeichnet.
  3. Parteien sind der Diensteanbieter und der bestellende Kunde gemeinsam.
  4. Die Vereinbarung bezieht sich auf den Dienstleistungsvertrag zwischen den Parteien.

Artikel 2 Anwendbarkeit der Bestimmungen und Bedingungen

  1. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Kostenvoranschläge, Arbeiten, Verträge und Lieferungen von Dienstleistungen oder Waren durch oder im Namen des Dienstleisters.
  2. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur möglich, wenn sie von den Parteien ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden.
  3. Der Vertrag enthält immer eine Leistungsverpflichtung nach bestem Wissen und Gewissen, nicht die Verpflichtung, ein bestimmtes Ergebnis zu erzielen.

Artikel 3 Zahlung

  1. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen, es sei denn, die Parteien haben schriftlich andere Vereinbarungen getroffen oder auf der Rechnung ist ein anderes Zahlungsziel vermerkt.
  2. Die Zahlungen erfolgen ohne Einspruch auf Aussetzung oder Verrechnung durch Überweisung des fälligen Betrages auf die vom Dienstleister angegebene Kontonummer.
  3. Wenn der Auftraggeber nicht innerhalb der vereinbarten Frist zahlt, ist er von Rechts wegen in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Von diesem Zeitpunkt an hat der Dienstleister das Recht, seine Verpflichtungen auszusetzen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist.
  4. Bleibt der Auftraggeber in Verzug, wird der Dienstleister zum Inkasso übergehen. Die Kosten einer solchen Einziehung gehen zu Lasten des Auftraggebers. Ist der Auftraggeber in Verzug, schuldet er dem Auftragnehmer neben der Hauptsumme auch die gesetzlichen (kaufmännischen) Zinsen, außergerichtliche Inkassokosten und sonstige Schäden. Die Inkassokosten werden nach der Verordnung über die Entschädigung für außergerichtliche Inkassokosten berechnet.
  5. Im Falle der Liquidation, des Konkurses, der Pfändung oder des Zahlungsaufschubs des Auftraggebers werden die Forderungen des Auftragnehmers an den Auftraggeber sofort fällig.
  6. Verweigert der Auftraggeber die Mitwirkung an der Ausführung des Auftrages durch den Auftragnehmer, so ist er dennoch verpflichtet, den vereinbarten Preis an den Auftragnehmer zu zahlen.

Artikel 4 Angebote und Kostenvoranschläge

  1. Die Angebote des Diensteanbieters sind höchstens 1 Monat gültig, es sei denn, im Angebot ist eine andere Annahmefrist genannt. Wird das Angebot nicht innerhalb dieser Frist angenommen, verfällt es.
  2. Lieferzeiten in Angeboten sind indikativ und berechtigen den Auftraggeber bei Überschreitung nicht zu Auflösung oder Schadenersatz, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
  3. Angebote und Kostenvoranschläge gelten nicht automatisch für Nachbestellungen. Die Parteien müssen dies ausdrücklich und schriftlich vereinbaren.

Artikel 5 Preise

  1. Die in Angeboten, Kostenvoranschlägen und Rechnungen des Leistungserbringers genannten Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und sonstiger staatlicher Abgaben, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
  2. Die Preise der Waren richten sich nach den jeweils bekannten Einstandspreisen. Deren Erhöhungen, die der Diensteanbieter zum Zeitpunkt des Angebots oder des Vertragsabschlusses nicht vorhersehen konnte, können zu Preiserhöhungen führen.
  3. In Bezug auf die Erbringung von Dienstleistungen können die Parteien bei Vertragsabschluss einen Festpreis vereinbaren.
  4. Wenn kein Festpreis vereinbart wurde, kann der Satz für die Erbringung von Dienstleistungen auf der Grundlage der tatsächlich geleisteten Stunden bestimmt werden. Der Satz wird nach den üblichen Stundensätzen des Dienstleisters berechnet, die für den Zeitraum gelten, in dem er die Arbeiten durchführt, es sei denn, es wurde ein anderer Stundensatz vereinbart.
  5. Ist kein Stundensatz vereinbart, so ist ein Richtpreis für die Leistungen zu vereinbaren, wobei der Auftragnehmer berechtigt ist, davon bis zu 10 % abzuweichen. Sollte der Richtpreis um mehr als 10% höher liegen, wird der Dienstleister den Kunden rechtzeitig informieren, warum ein höherer Preis gerechtfertigt ist. Der Kunde hat in diesem Fall das Recht, einen Teil der Bestellung zu stornieren, der den um 10% erhöhten empfohlenen Preis überschreitet.

Artikel 6 Preisindexierung

  1. Die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise und Stundenlöhne basieren auf dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Preisniveau. Der Dienstanbieter hat das Recht, die dem Auftraggeber zu berechnenden Entgelte jährlich zum 1. Januar anzupassen.
  2. Angepasste Preise, Tarife und Stundensätze werden dem Auftraggeber schnellstmöglich mitgeteilt.

Artikel 7 Bereitstellung von Informationen durch den Kunden

  1. Der Auftraggeber stellt dem Dienstleister alle für die Ausführung des Auftrags relevanten Informationen zur Verfügung.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Daten und Unterlagen, die der Dienstleister für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages für erforderlich hält, rechtzeitig und in der gewünschten Form und Art zur Verfügung zu stellen.
  3. Der Auftraggeber gewährleistet die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der dem Dienstleister zur Verfügung gestellten Daten und Unterlagen, auch wenn sie von Dritten stammen, soweit sich nicht aus der Natur des Auftrages etwas anderes ergibt.
  4. Der Auftraggeber hält den Dienstleister für alle Schäden, in welcher Form auch immer, schadlos, die sich aus der Nichterfüllung der Bestimmungen des ersten Absatzes dieser Klausel ergeben.
  5. Wenn und soweit der Auftraggeber dies verlangt, wird der Dienstleister die betreffenden Unterlagen zurückgeben.
  6. Stellt der Auftraggeber die vom Auftragnehmer geforderten Daten und Unterlagen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß zur Verfügung und verzögert sich dadurch die Ausführung des Auftrages, so gehen die dadurch entstehenden Mehrkosten und zusätzlichen Gebühren zu Lasten des Auftraggebers.

Artikel 8 Rücknahme der Bestellung

  1. Es steht dem Auftraggeber frei, den Auftrag an den Dienstleister zu jedem gewünschten Zeitpunkt zu kündigen.
  2. Bei Stornierung des Auftrags hat der Auftraggeber den fälligen Lohn und die dem Dienstleister entstandenen Kosten zu zahlen.

Artikel 9 Ausführung der Vereinbarung

  1. Der Dienstleister führt den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen und nach den Erfordernissen der guten fachlichen Praxis aus.
  2. Der Dienstanbieter hat das Recht, Arbeiten durch Dritte ausführen zu lassen.
  3. Die Ausführung erfolgt in gegenseitiger Absprache und nach schriftlicher Vereinbarung und Zahlung des Vorschusses, falls vereinbart.
  4. Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, dass der Dienstleister rechtzeitig mit dem Auftrag beginnt.

Artikel 10 Dauer der Vereinbarung

  1. Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Dienstleister wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, es sei denn, aus der Natur des Vertrages ergibt sich etwas anderes oder die Parteien haben ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.
  2. Wenn die Parteien eine Frist für die Erledigung bestimmter Tätigkeiten innerhalb der Vertragslaufzeit vereinbart haben, handelt es sich nie um eine feste Frist. Bei Überschreitung dieser Frist wird der Auftraggeber den Dienstleister schriftlich in Verzug setzen.

Artikel 11 Änderung der Vereinbarung

  1. Stellt sich bei der Durchführung des Vertrages heraus, dass für eine ordnungsgemäße Ausführung des Auftrages eine Änderung oder Ergänzung der zu erbringenden Leistungen erforderlich ist, werden die Parteien den Vertrag rechtzeitig und in gegenseitiger Abstimmung entsprechend anpassen.
  2. Wenn die Parteien vereinbaren, dass die Vereinbarung geändert oder ergänzt wird, kann dies den Zeitpunkt der Fertigstellung der Ausführung beeinflussen. Der Dienstanbieter wird den Kunden so schnell wie möglich darüber informieren.
  3. Wenn die Änderung oder Ergänzung des Vertrages finanzielle und/oder qualitative Folgen hat, wird der Dienstleister den Auftraggeber so schnell wie möglich schriftlich informieren.
  4. Wenn die Parteien ein festes Honorar vereinbart haben, wird der Dienstleister angeben, inwieweit die Änderung oder Ergänzung des Vertrages zu einer Überschreitung dieses Honorars führt.

Artikel 12 Höhere Gewalt

  1. Ergänzend zu den Bestimmungen in Abschnitt 6:75 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches kann ein Verzug des Dienstleisters bei der Erfüllung einer Verpflichtung gegenüber dem Auftraggeber dem Dienstleister nicht angelastet werden, wenn ein vom Willen des Dienstleisters unabhängiger Umstand vorliegt, durch den die Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber ganz oder teilweise behindert wird oder durch den die Erfüllung seiner Verpflichtungen dem Dienstleister nicht zugemutet werden kann. Zu diesen Umständen zählen u.a. Ausfälle von Zulieferern oder sonstigen Dritten, Stromausfälle, Computerviren, Streiks, schlechte Wetterbedingungen und Arbeitsunterbrechungen.
  2. Tritt eine Situation im Sinne des Vorstehenden ein, aufgrund derer der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber nicht nachkommen kann, werden diese Verpflichtungen ausgesetzt, solange der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Wenn die im vorstehenden Satz genannte Situation 30 Kalendertage gedauert hat, haben die Parteien das Recht, den Vertrag schriftlich ganz oder teilweise aufzulösen.
  3. In dem in Absatz 2 dieses Artikels genannten Fall ist der Dienstleister nicht verpflichtet, einen Schaden zu ersetzen, auch wenn ihm durch die Situation der höheren Gewalt ein Vorteil entsteht.

Artikel 13 Abrechnung

  1. Der Auftraggeber verzichtet auf sein Recht, eine Forderung gegenüber dem Dienstleister mit einer Forderung gegenüber dem Dienstleister zu verrechnen.

Artikel 14 Aussetzung

  1. Der Auftraggeber verzichtet auf das Recht, die Erfüllung der sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen auszusetzen.

Artikel 15 Übertragung von Rechten

  1. Rechte einer Partei aus diesem Vertrag können nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei übertragen werden. Diese Bestimmung gilt als sachenrechtlich wirksame Klausel im Sinne von Artikel 3:83(2) des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches.

Artikel 16 Erlöschen des Anspruchs

  1. Ein etwaiger Schadensersatzanspruch des Diensteanbieters verjährt in jedem Fall 12 Monate nach dem Ereignis, aus dem die Haftung unmittelbar oder mittelbar resultiert. Dies schließt die Bestimmungen von Abschnitt 6:89 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht aus.

Artikel 17 Versicherung

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle gelieferten Waren, die für die Durchführung des zugrundeliegenden Vertrages erforderlich sind, sowie die beim Auftraggeber befindlichen Waren des Auftragnehmers und die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren ausreichend zu versichern und versichert zu halten, u.a. gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden und Diebstahl.
  2. Der Auftraggeber wird die Police dieser Versicherungen auf erstes Anfordern zur Einsichtnahme zur Verfügung stellen.

Artikel 18 Haftung für Schäden

  1. Der Dienstleister haftet nicht für Schäden, die sich aus diesem Vertrag ergeben, es sei denn, der Dienstleister hat den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
  2. Falls der Dienstleister dem Kunden einen Schaden schuldet, darf der Schaden nicht höher sein als das Honorar.
  3. Die Haftung für Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Ausführung eines Vertrages ergeben, ist stets auf den Betrag begrenzt, der im betreffenden Fall von der/den abgeschlossenen (Berufs-)Haftpflichtversicherung(en) ausgezahlt wird. Dieser Betrag erhöht sich um den Betrag der Selbstbeteiligung aus der jeweiligen Police.
  4. Die Haftungsbeschränkung gilt auch, wenn der Auftragnehmer für Schäden haftet, die direkt oder indirekt durch die nicht ordnungsgemäße Funktion der vom Auftragnehmer bei der Ausführung des Auftrags verwendeten Hardware, Software, Dateien, Register oder sonstigen Güter entstehen.
  5. Nicht ausgeschlossen ist die Haftung des Diensteanbieters für Schäden, die auf Vorsatz oder bewusster Fahrlässigkeit des Diensteanbieters oder seiner leitenden Angestellten beruhen.

Artikel 19 Haftung des Auftraggebers

  1. Wird ein Auftrag von mehreren Personen erteilt, so haftet jede von ihnen gesamtschuldnerisch für die Beträge, die sie dem Diensteanbieter aufgrund dieses Auftrags schuldet.
  2. Wird ein Auftrag direkt oder indirekt von einer natürlichen Person im Namen einer juristischen Person erteilt, kann diese natürliche Person auch in ihrer privaten Eigenschaft der Auftraggeber sein. Zu diesem Zweck ist es erforderlich, dass diese natürliche Person als (Mit-)Entscheidungsträger der juristischen Person angesehen werden kann. Bei Nichtbezahlung durch die juristische Person haftet daher die natürliche Person persönlich für die Bezahlung der Rechnung, unabhängig davon, ob diese Rechnung auf den Namen einer juristischen Person oder auf den Namen des Kunden als natürliche Person oder auf beide Namen, auf Wunsch des Kunden oder anderweitig, ausgestellt wurde.

Artikel 20 Entschädigung

  1. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter in Bezug auf die vom Auftragnehmer gelieferten Waren und/oder Dienstleistungen frei.

Artikel 21 Verpflichtung zur Beschwerde

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Beanstandungen der geleisteten Arbeit unverzüglich schriftlich an den Auftragnehmer zu melden. Die Beanstandung soll eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, so dass der Diensteanbieter in der Lage ist, angemessen zu reagieren.
  2. In jedem Fall kann eine Reklamation nicht zur Verpflichtung des Dienstleisters führen, andere Arbeiten als vereinbart auszuführen.

Artikel 22 Eigentumsvorbehalt, Recht auf Aussetzung und Zurückbehaltungsrecht

  1. Die beim Auftraggeber vorhandenen Waren und die gelieferten Waren und Teile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises durch den Auftraggeber Eigentum des Dienstleisters. Bis dahin kann sich der Leistungserbringer auf seinen Eigentumsvorbehalt berufen und die Ware zurücknehmen.
  2. Werden die vereinbarten, im Voraus zu zahlenden Beträge nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt, hat der Dienstleister das Recht, die Arbeiten bis zur Zahlung des vereinbarten Teils einzustellen. Dies ist ein Fall des Gläubigerverzugs. In diesem Fall kann eine verspätete Lieferung dem Dienstleister nicht vorgehalten werden.
  3. Der Leistungserbringer ist nicht berechtigt, die unter seinen Eigentumsvorbehalt fallenden Waren zu verpfänden oder anderweitig zu belasten.
  4. Ist die Ware noch nicht geliefert, aber die vereinbarte Vorauszahlung oder der Preis noch nicht bezahlt, steht dem Dienstleister ein Zurückbehaltungsrecht zu. Die Ware wird dann erst geliefert, wenn der Auftraggeber vollständig und vertragsgemäß bezahlt hat.
  5. Im Falle der Liquidation, der Insolvenz oder der Zahlungseinstellung des Auftraggebers werden die Verpflichtungen des Auftraggebers sofort fällig und zahlbar.

Artikel 23 Geistiges Eigentum

  1. Sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben, verbleiben alle geistigen Eigentumsrechte (einschließlich Urheberrecht, Patentrecht, Markenrecht, Zeichnungs- und Modellrecht usw.) an allen Entwürfen, Zeichnungen, Schriften, Trägern mit Daten oder sonstigen Informationen, Angeboten, Abbildungen, Skizzen, Modellen usw. beim Dienstleister.
  2. Die genannten geistigen Eigentumsrechte dürfen ohne schriftliche Zustimmung des Diensteanbieters nicht kopiert, gezeigt und/oder Dritten zugänglich gemacht oder in sonstiger Weise genutzt werden.
  3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ihm vom Dienstleister zur Verfügung gestellten Informationen vertraulich zu behandeln. Unter vertraulichen Informationen sind in jedem Fall der Gegenstand dieses Artikels sowie die Unternehmensdaten zu verstehen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, seine Mitarbeiter und/oder Dritte, die an der Durchführung dieses Vertrages beteiligt sind, im Umfang dieser Bestimmung schriftlich zur Verschwiegenheit zu verpflichten.

Artikel 24 Vertraulichkeit

  1. Jede der Parteien wird die Informationen, die sie (in welcher Form auch immer) von der anderen Partei erhält, und alle anderen Informationen über die andere Partei, von denen sie weiß oder bei denen sie vernünftigerweise annehmen kann, dass sie geheim oder vertraulich sind, oder Informationen, von deren Offenlegung sie erwarten kann, dass sie der anderen Partei schaden, vertraulich behandeln und alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass ihre Mitarbeiter die genannten Informationen ebenfalls vertraulich behandeln.
  2. Die im ersten Absatz dieses Artikels genannte Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen:
  3. die zu dem Zeitpunkt, zu dem der Empfänger diese Informationen erhalten hat, bereits öffentlich bekannt waren oder später öffentlich wurden, ohne dass die empfangende Partei eine ihr obliegende Geheimhaltungspflicht verletzt hat;
  4. die die empfangende Partei nachweisen kann, dass sie zum Zeitpunkt der Offenlegung durch die andere Partei bereits in ihrem Besitz war;
  5. die die empfangende Partei von einem Dritten erhalten hat, und wenn dieser Dritte das Recht hatte, diese Informationen an die empfangende Partei weiterzugeben
  6. die von der empfangenden Vertragspartei aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung veröffentlicht werden.
  7. Die in diesem Artikel beschriebene Vertraulichkeitsverpflichtung gilt für die Dauer dieser Vereinbarung und für einen Zeitraum von drei Jahren nach deren Beendigung.

Artikel 25 Strafe für die Verletzung der Geheimhaltungspflicht

  1. Verstößt der Auftraggeber gegen den Artikel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen über die Geheimhaltung, verwirkt er gegenüber dem Dienstleister ein sofort fälliges Bußgeld von € 000 für jeden Verstoß und zusätzlich einen Betrag von € 500 für jeden Tag, an dem der Verstoß andauert. Dies gilt unabhängig davon, ob der Verstoß dem Auftraggeber zuzurechnen ist. Darüber hinaus ist für die Verwirkung dieser Strafe keine vorherige Inverzugsetzung oder ein Gerichtsverfahren erforderlich. Es ist auch nicht erforderlich, dass es sich um einen Schaden handelt.
  2. Die Verwirkung der in Absatz 1 dieses Artikels genannten Strafe lässt die anderen Rechte des Diensteanbieters einschließlich seines Rechts, zusätzlich zur Strafe Schadensersatz zu verlangen, unberührt.

Artikel 26 Nichtbeschäftigung von Personal

  1. Der Kunde darf keine Mitarbeiter des Dienstleisters (oder von Unternehmen, die vom Dienstleister für die Ausführung dieses Vertrages beauftragt wurden und die an der Ausführung des Vertrages beteiligt sind (waren)) beschäftigen. Er soll auch nicht zulassen, dass sie auf andere Weise für ihn arbeiten, weder direkt noch indirekt. Dieses Verbot gilt während der Laufzeit des Vertrages bis ein Jahr nach dessen Beendigung. Es gibt eine Ausnahme von diesem Verbot: Die Parteien können in guten kaufmännischen Verhandlungen andere Vereinbarungen treffen. Diese Vereinbarungen gelten, soweit sie schriftlich niedergelegt sind.

Artikel 27 Beilegung von Streitigkeiten

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem niederländischen Recht.
  2. Alle Streitigkeiten, die sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, werden ausschließlich dem zuständigen Gericht des Landgerichts Amsterdam vorgelegt.
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